Sportstättenförderung, NRW-Plan, Sportmilliarde

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleg*innen,

die Kommunalwahlen in NRW sind vorbei, die konstituierenden Sitzungen der neuen Räte finden in den kommenden Wochen statt. Die Nutzung des Sondervermögens des Bundes für die Förderung der Sportinfrastruktur in NRW war unsere wichtigste sportpolitische Forderung an Land und Kommunen. Hierzu hat es in den vergangenen Tagen wichtige Weichenstellungen gegeben, unter anderem die gestrige Vorstellung des sogenannten Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur durch die Landesregierung.

1. Die Landesregierung hält Wort – neues Sportstättenförderprogramm

Wie angekündigt stellt das Land ab 2026 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung zur Verfügung, davon 200 Millionen Euro mit exklusivem Zugang für den Vereinssport und 400 Millionen für kommunale Sportstätten (inklusive Schwimmbäder). Mit der Landesregierung ist vereinbart, dass der Landessportbund bei der Erstellung der entsprechenden Förderrichtlinie angehört wird und dass die Erfahrungen aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ einfließen werden.

Das Förderprogramm des Landes ist ein starker Impuls, aber allein noch nicht ausreichend zur Bewältigung des großen Sanierungsstaus. Wir müssen daher auf der kommunalen Ebene weitere Mittel für den Sport einfordern (siehe 2. und 3.).

2. Sondervermögen für die Kommunen in NRW

Die Kommunen erhalten Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes über das Land, einen Teil pauschal und einen Teil zweckgebunden. Die pauschalen Mittel können und sollen ausdrücklich auch für die Sportstätteninfrastruktur genutzt werden. Unabhängig von den Details dieser Mittelflüsse müssen wir uns nun auf kommunaler Ebene gemeinsam dafür einsetzen, dass ein fester Teil dieser Mittel für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten eingesetzt wird. Dabei sind wir alle gefragt:

  • der Landessportbund in Richtung der Kommunalen Spitzenverbände,
  • die Stadt- und Kreissportbünde in Richtung der kommunalen Räte und (Ober-) Bürgermeister*innen, Landräte und Landkreistage sowie
  • die lokalen Fachschaften der Fachverbände ebenfalls gegenüber der Kommunalpolitik.

Als Auftakt dafür können Sie den beigefügten Musterbrief verwenden (Anlage 1).

3. Sportpauschale für die Kommunen

Die Sportpauschale für die Kommunen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW steigt für das Jahr 2026 auf 75 Millionen Euro und wird über den o. g. Nordrhein-Westfalen-Plan für die kommenden Jahre finanziell abgesichert. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein für den Erhalt der Sportstätteninfrastruktur. Auch hier brauchen wir eine starke Sportlobby vor Ort, die eine Verwendung für den Sport sicherstellt.

4. Sportmilliarde des Bundes/Förderaufruf des Bundesbauministeriums

Der Bund hat mehrfach angekündigt, einen eigenen Beitrag zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten leisten. Diese sogenannte „Sportmilliarde“ umfasst aktuell 333 Millionen Euro, die in ein Förderprogramm des Bundesbauministeriums fließen. Hierzu ist am vergangenen Donnerstag dieser Projektaufruf veröffentlicht worden, siehe auch die Darstellung auf dieser Website. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Gefördert werden gedeckte und ungedeckte Sportanlagen.
  • Gefördert werden vorrangig Sanierung und Modernisierung.
  • Bei gedeckten Sportanlagen liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
  • Antragsberechtigt sind nur Kommunen, auch wenn sich die zu fördernde Sportanlage im Eigentum Dritter (z. B. eines Sportvereins) befindet.
  • Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250 TSD Euro, höchstens 8 Millionen Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent.
  • Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist ausgeschlossen, die Kumulierung mit Mitteln aus Landesförderprogrammen ist möglich. Der Eigenanteil muss jedoch mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
  • In der ersten Phase müssen bis zum 15. Januar 2026 Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.
  • Über die eingegangen Interessensbekundungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Februar 2026 und fordert anschließend in der zweiten Phase zu den ausgewählten Projekten die Einreichung von Zuwendungsanträgen ein.
  • Ab dem 3. November 2025 wird eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen geschaltet, Informationen dazu werden hier veröffentlicht.

Weitere Informationen hat der DOSB hier zusammengestellt.

Als Landessportbund erkennen wir an, dass der Bund einen zusätzlichen Impuls für die Sportstätteninfrastruktur setzt. Wir weisen aber auch auf die äußerst komplizierten Förderbedingungen hin. Die Chancen von Sportvereinen, für ihre eigenen Sportanlagen von dem Programm zu profitieren, sind deshalb aus unserer Sicht nur gering. Der DOSB hat das hier kritisiert. Wir haben am vergangenen Freitag bei Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten ebenfalls unsere Kritik benannt. Außerdem sind wir zur Sitzung des Bundestags-Sportausschusses am 5. November eingeladen und werden auch dort unsere Kritik verdeutlichen. Wir setzen uns unverändert dafür ein, dass erstens zusätzlich zu den bisher eingestellten 333 Millionen Euro weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zweitens fordern wir eine Realisierung der angekündigten Entbürokratisierung des Programms in Verbindung mit einer Antragsmöglichkeit für Sportvereine.

Chancen für Sportvereine ergeben sich unter den aktuell geltenden Förderbedingungen aus unserer Sicht dort, wo mehrere Vereine gemeinsam eine kommunale Sportanlage nutzen und ggf. Teile der Verantwortung hierfür übernommen haben, ohne Eigentümer zu sein. Gerade mehrere Vereine zusammen können, ggf. mit Unterstützung ihres Stadt- oder Kreissportbundes, gegenüber der Kommune darauf hinwirken, dass diese eine Interessenbekundung einreicht.

Lokale Bundestagsabgeordnete mitnehmen und fordern: Für das Förderprogramm des Bundes sind die Bundestagsabgeordneten von besonderer Bedeutung. Denn die Entscheidung über die eingehenden Anträge erfolgt wie oben dargestellt in einem Ausschuss des Bundestages. Nehmen Sie also Ihre lokalen Bundestagsabgeordneten in die Pflicht, sich in Berlin für Förderungen in ihrem Wahlkreis stark zu machen! Eine Übersicht der Abgeordneten nach Wahlkreisen ist hier zu finden. Der Landessportbund wird die NRW-Bundestagsabgeordneten ebenfalls anschreiben und für eine intensive Begleitung des Förderprogramms werben.

5. Fazit

  • Das kommende Förderprogramm des Landes setzt mit 600 Millionen Euro einen starken Impuls für eine Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur in NRW.
  • Das Programm des Landes muss durch Mittel der kommunalen Ebene ergänzt werden. Dafür müssen wir uns gemeinsam nachdrücklich einsetzen.
  • Drängt in Euren Kommunen darauf, dass die Sportpauschale aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW auch tatsächlich für Sportstätten eingesetzt wird und nicht im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Kommunalpauschalen für andere Zwecke genutzt wird.
  • Das Bundesprogramm (Sportmilliarde) bietet zusätzliche Chancen, ist aber schwer zugänglich. Hier muss vor Ort einerseits eng mit der Kommune zusammengearbeitet werden, weil nur sie antragsberechtigt ist. Andererseits benötigt es die Unterstützung der lokalen Abgeordneten des Bundestages.

Für die politischen Gespräche werden wir den Bünden in den kommenden Tagen weitere Informationen zur Verfügung stellen. Sie liefern kommunalscharfe Zahlen, Daten und Fakten zu abgelaufenen und laufenden Förderprogrammen, um die Argumentation des Sports vor Ort gezielt zu unterstützen.

Die Dinge haben sich zuletzt sehr dynamisch entwickelt und sind weiter in Bewegung. Wir halten Sie informiert.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen

Präsident                      Vorstandsvorsitzender