Rolle der Mitgliedsorganisationen im Rahmen der ÜL-Offensive

An die Geschäftsstellen der Mitgliedsorganisationen im LSB NRW sowie

die Ansprechpersonen „Qualifizierung“ in den SSB/KSB

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Übungsleiterinnen‑Offensive unterstützt das Land Nordrhein‑Westfalen die Sportvereine und Sportanbieter dabei, dringend benötigte Übungsleiterinnen, Trainerinnen, Schwimmtrainerinnen und -assistenzen zu gewinnen und zu qualifizieren. Für dieses Programm stehen insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Ausbildungsgebühren für Lizenzen, die im laufenden Jahr erworben werden. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbund NRW.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der LSB‑NRW‑Website:
???? https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive

Rolle der Mitgliedsorganisationen

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, in welchen Fällen Bünde und Fachverbände selbst antragsberechtigt sind – und wann nicht.

Die Staatskanzlei weist klar darauf hin, dass Bünde und Fachverbände nur dann als Antragsteller auftreten können, wenn sie die Bezuschussung von Ausbildungen für das Personal beantragen, das unmittelbar in ihren eigenen Sportangeboten eingesetzt wird.

 

Hintergrund sind die formulierten Förderziele der Landesregierung:

  • Ziel ist es, „insbesondere vereins- und verbandsnahen Personen […] eine kostenfreie oder kostenverminderte Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.“
    Das bedeutet: Die Förderung ist auf Personen ausgerichtet, deren Engagement direkt und möglichst langfristig mit dem jeweiligen Sportangebot verbunden ist.
  • Das Verhältnis zwischen Qualifikationsanbietern und Qualifikationsnachfragenden ist dagegen oft nur punktuell und von einem unabhängigen Leistungsaustausch geprägt. Damit erfüllt es nicht das Kriterium einer nachhaltigen Bindung an ein konkretes Sportangebot.
  • Weiteres Förderziel ist es, „diese Personen für ein längerfristiges freiwilliges Engagement in der Übungsarbeit insbesondere der Sportvereine und -verbände gewinnen zu können.“ Diese längerfristige Bindungswirkung lässt sich vor allem über eine enge Verbindung zwischen Verein bzw. Sportanbieter und den jeweiligen Übungsleitenden sicherstellen.

Vor diesem Hintergrund sind Bünde und Fachverbände nicht antragsberechtigt für Qualifizierungen, die sie lediglich als Ausbildungsanbieter durchführen, deren Absolvent*innen aber nicht im eigenen Sportangebot des Bundes/Verbandes eingesetzt werden.

Bei Fragen meldet Euch gerne unter 0203 7381-900 oder foerderprogramme@lsb.nrw.